Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft und umfasst die Kosten, die durch die Wärme- und Warmwasserlieferung entstehen.
In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. Da die Heizkostenabrechnung in der Regel eine recht aufwändige Angelegenheit ist, nehmen immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer den erfahrenen Wärmemessdienst der BEW in Anspruch. Die BEW stattet das Objekt mit den nötigen Erfassungsgeräten, wie z.B. Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler u.a. aus, führt die Ablesungen durch und erstellt für jede Wohneinheit die einzelne Heizkostenabrechnung.
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