Sie haben sich für ein E-Fahrzeug entschieden und sind nun kostengünstig und klimafreundlich unterwegs? Sichern Sie sich zusätzlich für das Jahr 2023 die THG-Prämie i.H.v. 250 € pro Fahrzeug. Als Ihr lokaler Energieversorger bietet die BEW die Vermarktung Ihrer THG-Quote kostenlos an.
Seit Anfang 2022 können sich Halter von reinen Elektrofahrzeugen die CO2-Einsparung ihres Fahrzeugs bescheinigen lassen und damit zusätzlich profitieren. Denn: Wer sich jetzt für den THG-Quotenhandel entscheidet, kann sich jährlich eine Prämie sichern.
Dazu können Sie hier Ihr Fahrzeug für die THG-Quote registrieren. Um alles Weitere kümmern wir uns!
Wir melden Ihr Fahrzeug beim Umweltbundesamt, um die handelbare THG-Quote des Elektrofahrzeugs anerkennen zu lassen und lassen die Quote im Anschluss in Ihrem Auftrag vermarkten. Nach der behördlich bestätigten Zertifizierung erhalten Sie für das Jahr 2023 eine garantierte Vermarktungsprämie i.H.v. 250 €*. Alle Infos dazu haben wir in einem FAQ weiter unten zusammengefasst.
*Für leichte Nutzfahrzeuge (Typ N1) liegt dieser Wert noch höher, hier garantieren wir für 2023 eine Auszahlung i.H.v. 375 € je Elektrotransporter. Für Firmenkunden erfolgt die Auszahlung zzgl. Umsatzsteuer, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
Sie haben noch Fragen zur THG-Quote? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in einem FAQ für Sie zusammengestellt:
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Sie ist somit ein gesetzliches Instrument zur Minderung von CO2-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der gesetzten Klimaziele. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen von dieser Quote profitieren und mit Ihrem E-Fahrzeug Geld verdienen, indem Sie die eingesparten CO2-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe auf den Markt bringen. Alle Besitzer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit entsprechender Zulassungsbescheinigung können einmal im Jahr die THG-Quote veräußern. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Fahrzeuge.
Sie müssen der eingetragene Halter des Elektrofahrzeugs sein, d. h. Sie stehen als Halter im Fahrzeugschein und Ihr Fahrzeug darf in diesem Jahr nicht bereits anderweitig für die THG-Quote vermarktet worden sein. Falls Sie keinen Neuwagen fahren, vergewissern Sie sich bitte, dass der Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr nicht bereits beantragt und ausgeschüttet bekommen hat.
Theoretisch ja. Jedoch sind Ihre THG-Quotenmengen zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen könnten. Daher bündelt die Bocholter Energie- und Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren.
Nur für reine Elektrofahrzeuge dürfen THG-Minderungsquoten beantragt werden. Die Plug-in-Hybrid-, Verbrenner-, Erdgas- oder Wasserstofffahrzeuge sind von der Beantragung ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Vermarktung ist der Besitz eines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Wenn Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte den Fahrzeugschein an der Stelle P.3: hier muss „Elektro“ vermerkt sein, damit Sie von der THG-Quote profitieren können. Für Elektrotransporter, -busse und -LKW kontaktieren Sie uns bitte direkt unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs als Halter eingetragen sind, dürfen Sie die Prämie beantragen. Falls Ihre Leasinggesellschaft der eingetragene Halter des Fahrzeugs ist, ist leider nur diese antragsberechtigt.
Ja, Sie können so viele Prämien beantragen, wie Sie Elektrofahrzeuge besitzen und als Halter eingetragen sind.
Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragssteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter identisch sind.
Sofern ein Gewerbekunde umsatzsteuerpflichtig ist, erfolgt die Auszahlung zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein, auch wenn Sie Ihr Fahrzeug erst am 31.12. des Jahres zulassen, erhalten Sie nach aktueller Gesetzeslage die volle THG-Prämie.
Sie erhalten die Auszahlung, sobald wir Ihre Quote vom Umweltbundesamt bestätigt bekommen haben und sie daraufhin umgehend vermarkten konnten. Wir informieren Sie anschließend und leiten die Auszahlung Ihrer Prämie auf das angegebene Bankkonto in die Wege. Aktuell bedarf die Überprüfung mit anschließender Auszahlung ca. drei Monate.
Ja, die THG-Quote muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Gegen Ende des Jahres fragen wir Sie, ob wir Ihre Quote erneut beantragen sollen. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen die Bestätigung, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind.
In dem Fall, dass Sie die Quote selbst nicht verkaufen bzw. vermarkten lassen, behält sich der Staat das Recht vor, die entsprechenden Quoten selbst zu vermarkten und die Einnahmen für den Bundeshaushalt zu nutzen.
Unmittelbar nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine erste Mail von uns, anschließend bestätigen wir Ihren Auftrag innerhalb von 24h. Sollten Sie keine Mail von uns erhalten haben prüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Es ist auch möglich, dass Ihr Mailpostfach voll ist oder Sie sich ggf. bei Ihrer Mailadresse vertippt haben. Melden Sie sich in solchen Fällen bitte in unserem Chat oder via Mail.
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Auftrags können Sie jederzeit im THG-Kundenportal einsehen. Den Link zum THG-Kundenportal finden Sie in unseren E-Mails.
Leider nein, die THG-Quote ist aktuell ein rein deutsches Instrument zur E-Mobiliäts-Förderung.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzinformationen.
Falls der Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits registriert hat, kann die Quote nicht erneut vermarktet werden. In diesem Fall ist Ihr Fahrzeug erst im kommenden Kalenderjahr wieder THG-Quoten-berechtigt.
Nein. Sie können bei uns auch die THG-Quote beantragen, wenn Sie nicht unser Kunde sind.
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt