Jetzt THG-Prämie für Ihr Elektroauto sichern. THG-Quote schnell und einfach online beantragen. Faire Auszahlung, sichere Abwicklung und kompetenter Service durch uns!
Fahren Sie ein vollelektrisches Fahrzeug? Dann können Sie jedes Jahr von der gesetzlichen THG-Quote profitieren und sich eine attraktive THG-Prämie sichern. Mit unserem einfachen Online-Service beantragen Sie Ihre THG-Quote in wenigen Minuten. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Auszahlung Ihrer Prämie. 300 € THG-Prämie pro Jahr sichern*

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument zur Reduzierung von CO₂-Emissionen in Deutschland.
Wer ein vollelektrisches Fahrzeug fährt, verursacht im Betrieb deutlich weniger Treibhausgase als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Diese eingesparten Emissionen können zertifiziert und an Unternehmen übertragen werden, die gesetzliche Klimaschutzvorgaben erfüllen müssen.
Dafür erhalten E-Auto-Besitzer eine finanzielle Vergütung – die sogenannte THG-Prämie.
Schritt 1 – Fahrzeugschein hochladen
Laden Sie einfach ein Foto oder einen Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hoch.
Schritt 2 – Daten prüfen lassen
Unser Team prüft Ihre Angaben und übernimmt die Meldung bei den zuständigen Stellen.
Schritt 3 – Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Zertifizierung wird Ihre THG-Prämie auf Ihr angegebenes Konto ausgezahlt.

Sie haben noch Fragen zur THG-Quote? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in einem FAQ für Sie zusammengestellt:
Für Privatpersonen Sie können teilnehmen, wenn:
Für Unternehmen Teilnahmeberechtigt sind unter anderem:
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich:
Nicht teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor oder Hybrid-Fahrzeuge.
Die THG-Quote ist eine gesetzliche Regelung zur Reduzierung von Treibhausgasen. Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen können ihre eingesparten Emissionen vermarkten und dafür eine THG-Prämie erhalten.
Die Höhe der THG-Prämie kann je nach Marktbedingungen und Vermarktungserlösen variieren. Die aktuelle Prämie wird Ihnen im Antragsprozess transparent angezeigt.
In der Regel benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Elektrofahrzeugs.
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung Ihrer THG-Quote. Über den Status Ihres Antrags halten wir Sie auf dem Laufenden. In der Regel ist dies zwei Monaten nach dem Ende des Quartals, in dem die Bescheinigung der THG-Quoten durch das UBA ausgestellt wurden.
Ja. Die THG-Quote kann grundsätzlich jedes Jahr erneut beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Unternehmen können die THG-Quote für einzelne Fahrzeuge ebenfalls beantragen.
Ja, Sie können auch Leasingfahrzeuge anmelden, wenn Sie den Fahrzeugschein besitzen und als Halter eingetragen sind.
Nein, ihre THG-Quotenmenge ist zu gering. Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Zudem ist der Quotenhandel mit sehr vielen administrativen Prozessen verbunden. Unser Partner carbonify agiert in diesem Fall als Zwischenhändler und bündelt alle eingegangenen Anträge, vermarktet diese an die Mineralölkonzerne und erzielt so attraktive Erlöse für Sie.
Ja, für den ersten Antrag registrieren Sie sich auf dem Portal unseres Partners carbonify. Danach erhalten Sie zu Beginn eines jeden Jahres eine Erinnerung per E-Mail. Die neue THG-Prämie können Sie dann im Kundenportal mit nur wenigen Klicks beantragen, denn Ihre Daten sind ja bereits gespeichert.
Ja, Sie können die THG-Quote auch für mehrere Elektroautos übertragen.
Ja, es sei denn die THG-Quote wurde in diesem Kalenderjahr bereits vom Vorbesitzer übertragen.
Nein, Sie können Ihr Fahrzeug trotzdem bei uns registrieren.
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