Informationen für die Nutzer von Messstellen nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Informationen für die Nutzer von Messstellen nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Intelligentes Messsystem auf einer typischen Zählertafel (Quelle: Heinz Lackmann GmbH & Co. KG) Als wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende trat 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es Enthält Vorgaben für den Ersatz aller herkömmlichen Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme bis zum Jahre 2032. Ziel des Gesetzgebers ist, durch eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur die Energiewende und Energienetze der Zukunft durch eine höhere Transparenz des Energieverbrauchs zu unterstützen. Aktuell sind nur die elektrische Energiemessung und die Stromversorgung betroffen. Bei den Gaszählern als auch Wasser- oder Wärmezählern ändert sich aktuell nichts.

Häufig gestellte Fragen / Smart Meter FAQ

Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH nimmt als Netzbetreiber die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) im Netzgebiet Bocholt wahr und ist dort somit auch für den Einbau und Betrieb der modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsysteme (iMSys) verantwortlich. Die BEW muss zur Wahrnehmung der Aufgabe die Art und Größe von benötigten Messeinrichtungen zur ordnungsgemäßen Erfassung von Energie- und Wasserverbräuchen festlegen. Der Anschlussnutzer kann sofern gewünscht, auch einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Bei Ausfall eines beauftragten Dritten übernimmt die BEW diese Aufgabe direkt, sodass zu jedem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße Messung erfolgen kann beziehungsweise gewährleistet ist.

Bei modernen Messeinrichtungen (mME) handelt es sich um elektronische Stromzähler. Diese erfassen den gesamten Stromverbrauch sowie die Nutzungszeit und speichern diese über einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Messwerte können nur direkt an der Messeinrichtung abgelesen werden. Die modernen Messeinrichtungen zeigen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate sowie die aktuelle aus dem Netz bezogene Leistung an.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) zur Erfassung des elektrischen Energieverbrauchs, welche über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway (SMGW) datenschutz- und datensicherheitskonform in ein Kommunikationsnetz eingebunden und so fernauslesbar ist. Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies:

Moderne Messeinrichtung + Smart-Meter Gateway = Intelligentes Messsystem

Die fernausgelesenen Daten werden Ihnen über eine noch nicht festgelegte Plattform transparent bereitgestellt.

Ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul. Als zentrale Komponente des intelligenten Messsystems (mME + SMGW = iMSys) empfängt es die Messdaten der angeschlossenen Zähler, speichert diese zwischen und bereitet die Daten für die verschiedenen Marktteilnehmer auf. Marktteilnehmer sind beispielsweise Energielieferanten oder auch Messstellenbetreiber. Das Smart-Meter-Gateway kommuniziert dabei verschlüsselt über das Weitverkehrsnetz mit den externen Marktteilnehmern und dem sogenannten Smart-Meter-Gateway-Administrator. Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist für die Administration der Smart-Meter-Gateways verantwortlich (z. B. Installation von Updates, Einspielen von Tarifinformationen). Über separate Schnittstellen sollen zudem der Kunde und der Service-Techniker (bei der Erstinstallation bzw. Gerätewechsel) auf gespeicherte Daten zugreifen können (z. B. Tarifprofile, Verbrauchsdaten).

Weiterführende Informationen zum Thema "Smart Meter Gateway"

Moderne Messeinrichtungen werden bei Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 kWh, bezogen auf den Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre sowie bei EEG- und KWKG-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 7 Kilowatt eingebaut. Ein durchschnittlicher 4 Personen-Haushalt in Bocholt weist einen jährlichen Stromverbrauch von ungefähr 3.500 kWh auf. Daher werden die meisten Kunden in Bocholt nur eine moderne Messeinrichtung, aber kein intelligentes Messsystem, erhalten. Intelligente Messsysteme werden bei Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh, bezogen auf den Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre sowie bei Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung größer 7 Kilowatt eingebaut. Die intelligenten Messsysteme werden verbaut, wenn diese am Markt verfügbar und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurden. Möglicher Start für den Einbau der intelligenten Messsysteme durch die BEW ist das vierte Quartal 2018. Die Ausrüstung mit modernen Messeinrichtungen beziehungsweise intelligenten Messsystemen erfolgt entsprechend §§ 29 bis 32 Messstellenbetriebsgesetz.

Einbaufälle und Umrüstungszeiten für Stromkunden

Jahresverbrauch (kWh) Umrüstung ab* / bis Pflichteinbau von
< 6.000 2017 / 2032 moderne Messeinrichtung
6.000 - 10.000 2020 / 2028 intelligentes Messsystem
10.000 - 20.000 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
20.000 - 50.000 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
50.000 - 100.000 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
> 100.000 2017 / 2032 intelligentes Messsystem

Einbaufälle und Umrüstungszeiten für EEG- und KWKG- Anlagen

Installierte Leistung (kW) Umrüstung ab* / bis Pflichteinbau von
< 7 2017 / 2032 moderne Messeinrichtung
7 - 15 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
15 - 30 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
30 - 100 2017 / 2025 intelligentes Messsystem
> 100 2020 / 2028 intelligentes Messsystem

* Der Startzeitpunkt kann aufgrund nicht verfügbarer Hardware verschoben werden, der Endzeitpunkt steht gesetzlich fest

Zur Bedienung ihres Zählers benötigen Sie eine handelsübliche Taschenlampe. Diese ermöglicht Ihnen die Steuerung des Zählerdisplays mit Hilfe von Lichtimpulsen. Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff sind Ihre persönlichen Verbrauchsdaten automatisch durch eine 4-stellige PIN (zu erfragen bei der BEW) geschützt.

Die modernen Messeinrichtungen sowie intelligenten Messsysteme erfassen den gesamten Stromverbrauch einer Verbrauchsstelle. Die Anzeige des Stromverbrauchs einzelner Geräte oder Räume ist nicht möglich.

Moderne Messeinrichtungen müssen weiterhin, wie die alten Ferraris Zähler, vor Ort beim Kunden abgelesen werden. Intelligente Messysteme übertragen die Verbrauchsdaten vollautomatisch über das Smart-Meter-Gateway zum Messstellenbetreiber. Eine Ablesung vor Ort ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Von der BEW wurden auch schon in der Vergangenheit elektronische Stromzähler eingebaut. Diese entsprechen jedoch nicht den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und müssen deshalb auch ausgetauscht werden.

Es werden nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Daten erhoben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Moderne Messeinrichtungen speichern Ihren Stromverbrauch vergleichbar wie die klassischen Ferrariszähler. Die modernen Messeinrichtungen bieten Ihnen, geschützt durch eine PIN (zu erfragen bei der BEW), zusätzlich die Anzeige der aktuell bezogenen Leistung in Watt sowie den Verbrauch der letzten 24 Stunden, 7 Tage, 30 Tage, 365 Tage und 730 Tage in kWh. Intelligente Messsysteme erfassen und übertragen eine Reihe viertelstündlich aufgezeichneter Zählerstände.

Die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind umfangreich im Kapitel 3 des Messstellenbetriebsgesetzes geregelt (§§ 19 bis 28 MsbG).

Der Umgang mit den Daten ist detailliert im Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes geregelt (§§ 49 bis 75 MsbG).

Die veröffentlichten Preise der modernen Messeinrichtungen, intelligenter Messsysteme und Tarifschaltuhren enthalten die Kosten für den Betrieb inklusive Einbau, Ablesung und Wartung. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind im nachfolgenden Preisblatt aufgeführt:

  • Preisblatt mME und iMS [42 KB] Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz

Eine moderne Messeinrichtung kostet 6,49 € jährlich (inkl. Mehrwertsteuer) mehr als der klassische Eintarifzähler (z. B. Ferraris-Zähler oder ältere elektronische Zähler). Wird neben der modernen Messeinrichtung eine Tarifschaltuhr benötigt, belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf insgesamt 21,61 € (inkl. Mehrwertsteuer). Die höheren jährlichen Kosten der modernen Messeinrichtungen resultieren unter anderem aus den deutlich höheren Anschaffungspreisen der Zähler. Ein weiterer Aspekt ist die geringere Eichgültigkeitsdauer (8 Jahre) gegenüber den weit verbreiteten Ferraris-Zählern (16 Jahre), sodass die modernen Messeinrichtungen häufiger ausgetauscht werden müssen. Die Eichgültigkeitsdauer der jeweiligen Zähler ist in der Mess- und Eichverordnung festgelegt.

Ja, intelligente Messsysteme sind teurer, da neben der modernen Messeinrichtung auch noch ein Smart-Meter-Gateway für die Datenkommunikation benötigt wird. Die Kosten sind abhängig von Verbrauch / Einspeiseleistung und liegen bei Anlagen, die derzeit aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung umgerüstet werden, zwischen 100,- und 200,- € (bis 100.000 kWh / 100 kW) pro Jahr (inklusive Mehrwehrtsteuer). Die Kosten für intelligente Messsysteme sind im nachfolgenden Preisblatt aufgeführt:

  • Preisblatt mME und iMS [42 KB] Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz

Seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes sind die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mehr Teil der Netzentgelte und müssen separat abgerechnet werden. Der Stromlieferant erhält von der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber das Angebot zur Übernahme der Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Stimmt der Lieferant dem zu, enthält die Energierechnung auch die Kosten des Messstellenbetriebs. Lehnt der Stromlieferant dieses Angebot ab, erhält laut § 9 Messstellenbetriebsgesetz der Anschlussnutzer eine separate Abrechnung des Messstellenbetriebs. Die Kosten für den Messstellenbetrieb können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen.

  • Preisblatt mME und iMS [42 KB] Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz

Alle ortsfesten Zählpunkte sind gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen auszustatten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit wurde durch eine von Ernst & Young im Jahr 2013 veröffentlichte und im Dezember 2014 überarbeitete Kosten-Nutzen-Analyse nachgewiesen. Der Einbau moderner Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme darf somit nicht abgelehnt werden.

Moderne Messeinrichtungen müssen wie die herkömmlichen Ferrariszähler regelmäßig geeicht werden. Die Eichgültigkeitsdauer ist in der Mess- und Eichverordnung festgelegt und beträgt für moderne Messeinrichtungen 8 Jahre. Die bislang eingestzten Ferrariszähler hatten eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Im Rahmen eines Stichprobenverfahrens kann die Eichgültigkeit um 5 Jahre verlängert werden.

Weiterführende Informationen

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Ihr IT-Team der BEW Bocholt