Sie benötigen einen neuen Hausanschluss oder planen die Errichtung einer Biogasanalge? Alle relevante Informationen, inklusive der technischen Anschlussbedingungen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Gasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Gasversorgung realisierbar ist, können Sie mit der Übersicht in der folgenden Datei prüfen:
Die Errichtung des Anschlusses erfolgt nach den Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Einzelheiten zu weiteren rechtlichen und technischen Anschlussvoraussetzungen sowie zu den Kosten des Netzanschlussses stellen wir Ihnen nachstehend zur Verfügung:
Die Kosten für den Netzanschluss sind abhängig von verschiedenen Bedingungen wie z. B. Standort, benötigte Leistung oder Jahresverbrauch und werden deshalb individuell ermittelt. Einzelheiten zu den rechtlichen und technischen Anschlussvoraussetzungen stellen wir Ihnen nachstehend zur Verfügung:
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zur Einspeisung von Biogas.
Bei einem geplanten Anschluss einer Biogas-Anlage sind folgende Unterlagen vom Anlagenbetreiber für die Netzverträglichkeitsprüfung einzureichen:
Nach vollständiger Vorlage der Unterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche weiteren Prüfungen zur Errichtung des Netzanschlusses notwendig sind und in welcher Höhe eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Nach Zahlungseingang werden wir die Anschlussmöglichkeit an unser Verteilnetz prüfen. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen zeitnah, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit. Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung.
Zur Inbetriebnahme Ihrer Biogas-Anlage setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers zur Inbetriebnahme beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.
Für die Einspeisung mit Biogas schließen Sie mit uns neben dem Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag einen Einspeisevertrag ab, die alle – insbesondere die technischen – Details regeln. Die Verträge finden Sie unten im Downloadbereich.
Die Einspeisung von Biogas wird in speziellen Bilanzkreisen abgebildet. Sollten Sie keinem entsprechenden Bilanzkreis zugeordnet sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie entsprechend beraten können.
Als Gasverteilnetzbetreiber bieten wir in unserem Netzgebiet allen Interessenten einen Netzzugang für Gasspeicher- und LNG-Anlagen an. Für weitere Informationen über den Netzanschluss und die Netznutzung dieser Anlagen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.
Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt