Sie möchten eine Erzeugungsanlage an unser Netz anschließen? Nachfolgend erhalten Sie alle relevanten Informationen über notwendige Anträge, die Inbetriebnhame und die für Sie relevante Einspeisevergütung.
Sie möchten eine Erzeugungsanlage an unser Netz anschließen? Dann finden Sie hier grundlegende Informationen und sowie die Bedingungen zum Anschluss an das Netz der BEW.
Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte je nach Anlagenart die nachfolgend aufgeführten Unterlagen ein.
Erforderliche Unterlagen je Anlagenart:
Informationen und Anträge zur Stromvergütung für KWK-Anlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf.
Sind die oben angegebenen Unterlagen vollständig bei uns eingetroffen, prüfen wir die von Ihnen geplante Anlage auf ihre Netzverträglichkeit. Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit, ob die erzeugte Leistung der Erzeugungsanlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann (Einspeisezusage) oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss.
Dem folgenden Dokument können Sie relevante Informationen zu EE-Stromspeichern entnehmen.
Der Anschluss an das Niederspannungsnetz der BEW ist unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln vorzunehmen, insbesondere sind hier zu berücksichtigen:
Die Kabelanbindung der Anlage an das Mittelspannungsnetz sowie die Auslegung der Schutztechnik hat unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, insbesondere dem VDE-Regelwerk zu erfolgen. Weiterhin sind zu berücksichtigen:
Gemäß § 9 des EEG sind bestimmte Erzeugungsanlagen mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung auszustatten. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen eine Übersicht der betroffenen Anlagen:
Art der Anlage | 70 % Leistungs-begrenzung | Leistungsreduzierung fernsteuerbar | Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung |
---|---|---|---|
PV-Anlagen bis 25 kWp (Inbetriebnahme nach dem 14.09.2022) | - | - | - |
PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp | - | - | - |
PV-Bestandsanlagen > 7 kWp < 25 kWp (mit intelligentem Messsystem) | - | - | - |
PV-Bestandsanlagen > 7 kWp < 25 kWp (ohne intelligentem Messsystem) | X* | X* | - |
PV-Anlagen > 25 kWp | - | X | - |
PV-Anlagen > 100 kWp | - | X | X |
Sonstige EA > 100 kW | - | X | - |
PV=Photovoltaikanlage, EA=Erzeugungsanlage inkl. KWK,
X=erforderlich, X*=wahlweise, -=nicht erforderlich
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach §25 Abs. 2 EEG der Vergütungsanspruch auf den Monatsmarktwert, solange er dagegen verstößt.
Die technische Umsetzung der Leistungsreduzierung erfolgt bei Anlagen bis zu 100 kW mit einer sogenannten LTR-Box (Lichtleitertrennrelais). Bei Erzeugungsanlagen > 100 KW erfolgt das Einspeisemanagement mittels Fernwirktechnik einschließlich Abruf der Ist-Einspeisung.
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor und ist eine Woche im Voraus bei der BEW anzuzeigen.
Bedingung für die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist die schriftliche Einspeisezusage der BEW (Siehe Abschnitt Netzverträglichkeitsprüfung).
Folgende Dokumente sind vor der Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bei der BEW einzureichen:
Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten.
Für Anlagen mit Erzeugung aus Biogas kann zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Steuerung und Abrechnung mit der Flexibilitätsprämie beantragt werden.
Sollten Sie die Eigenvermarktung wählen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zurück:
Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z.B. Anmeldung/ Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können die nachstehenden Dateien nutzen oder einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen:
Der in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und mit einem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.
Außerdem erfolgt die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene.
Antragsberatung
Netzverträglichkeitsprüfung
Absprache für die Inbetriebnahme
Absprache für den Zählerwechsel / Terminvereinbarung
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt