Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden.

Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden - gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein.

Deshalb wurde von der Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet.

Diese sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden - zudem profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dazu müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen, also steuerbar gemacht werden.

Neuregelung § 14a EnWG – Das Wichtigste in Kürze

 

Seit wann gilt die Neuregelung?

Die neue § 14a-Festlegung ist zum Januar 2024 in Kraft getreten. Davon betroffen sind alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2024. Wichtig: Wir kümmern uns weiterhin mit Nachdruck um die Umsetzung.

Steuern, dimmen oder abschalten?

Steuern oder dimmen meint dasselbe und bedeutet, dass wir die Leistung Ihrer Verbraucheinrichtung kurzzeitig anpassen können, um das Stromnetz zu schützen. Keine Sorge, Ihr normaler Haushaltsbedarf ist sicher – eine Mindestleistung ist immer gewährleistet und eine komplette Abschaltung findet nicht statt.

Wer übernimmt was?

Sie als Kunde müssen die Steuerung beauftragen. Ihre Elektrofachkraft übernimmt die Installation sowie die Inbetriebsetzung für Sie. Ihre Elektrofachkraft sorgt dafür, dass Ihre elektrischen Anlagen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien unserer Netze entsprechen. Hier finden Sie das Beiblatt.

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).

Was bedeutet “Steuerung meiner Anlage” durch den Netzbetreiber?

Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und Ihnen als Netzkund*in vor Netzüberlastungen, erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein.

Wichtig: Ihre Versorgungssicherheit steht für uns an erster Stelle. Damit es für Sie zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung garantiert. Darüber hinaus bleibt der normale Haushaltsbedarf davon völlig unberührt.

Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?

Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.

(Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.)

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