Um Ihnen einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu unserem Gasnetz zu gewähren, haben wir hier alle für Sie relevanten Informationen zusammengefasst.
Als Lieferant sowie als Industrie- oder Großgewerbekunde schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber den nachfolgenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag inklusive der Anlagen ab. Grundlage für den Mustervertrag ist die "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" KoV Gas IX.
Als Haushalts- und Gewerbekunde ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet.
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten.
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag sowie einen Messrahmenvertrag abgeschlossen hat.
Mustervertrag für den Netzzugang gemäß KOV Gas IX
Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber gemäß § 36 EnWG alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der BEW - Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH ist der Vertrieb der BEW - Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH.
Für die Standardlastprofile Gas kommt die Obergrenze von 1,5 Mio. kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend dem Leitfaden des BDEW/ VkU/ GEODE (TU München) verwendet:
Für die Mitteilung der verfahrensspezifischen Parameter des SLP-Verfahrens wurde von den Verbänden BDEW, GEODE und VKU eine Formulardatei als Excel-Datei, die in der Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag genannt ist, erstellt. Diese Formulardatei beinhaltet alle wesentlichen im Vorfeld bekannten Einstellparameter und die Lieferanten bzw. Transportkunden und Bilanzkreisverantwortlichen können daraus die verfahrensspezifischen Parameter je Netzgebiet entnehmen.
Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH verwendet ab dem 01.06.2022 die individuelle Gasprognosetemperatur des Deutschen Wetterdienstes gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Anwendung der Standardlastprofile Gas zur Ermittlung der täglichen Allokationsmengen.
Allen Netznutzern berechnen wir für die Nutzung unseres Stromverteilnetzes ein Entgelt, bestehend aus Netznutzung, Messstellenbetrieb incl. Messung, Konzessionsabgabe und den gesetzlich vorgeschriebenen Umlagen.
Die Preise für Mehr-/Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt