Lassen Sie uns gemeinsam die Umwelt schonen. Wir bieten unseren WattExtra-Kunden einen Bonus für die Anschaffung von energiesparenden Geräten. Denn gerade große Elektrogeräte haben starken Einfluss auf die Energiebilanz eines Haushalts. Mit dem Kauf eines neuen, energieeffizienten Haushaltsgerätes leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Wir unterstützen Sie deshalb bei der Anschaffung eines solchen Neugeräts.
EU-Energielabel helfen seit über 20 Jahren dabei, Effizienzunterschiede zwischen verschiedenen Elektrogeräten auf den ersten Blick zu erkennen. Jetzt bekommt die bekannte Produktkennzeichnung ein Update.
Technische Verbesserungen haben dazu geführt, dass sich mittlerweile ein Großteil der neuen Produkte in den obersten Effizienzklassen befindet. Da somit kaum noch Unterschiede erkennbar sind, hat die EU beschlossen, folgende Gerätetypen auf das ursprüngliche A- bis G- Label umzustellen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie elektronische Displays und Lichtquellen.
Neben dem Wegfall der Plusklassen (A+, A++, A+++) erfolgt aber auch eine Neuskalierung. Dies soll verhindern, dass neue Geräte allzu schnell die oberen Label erreichen. Neben der besseren Unterscheidbarkeit wird hierdurch auch ein zusätzlicher Innovationsanreiz für die Hersteller geschaffen. Konkret bedeutet dies, die Effizienzklassen A und teilweise auch B bleiben zunächst frei bis es noch effizientere Geräte auf dem Markt gibt.
Neben überarbeiteten Piktogrammen zu verschiedenen Produkteigenschaften beinhalten die neuen Kennzeichnungen nun auch einen QR-Code. Über die Scan-Funktion eines Smartphones lassen sich somit weitere Geräteinformationen von der EU-Produktdatenbank abrufen.
Wann erfolgt die Umstellung?
Während der Umstellungsphase vom 1.3.2021 bis 18.3.2021 sind beide EU-Label zulässig. Danach darf der Handel nur noch das neue Energielabel verwenden. Für Lichtquellen gilt allerdings ein längerer Umstellungszeitraum vom 1.9.2021 bis 1.3.2023, da hier das Label meistens fest auf die Verpackung gedruckt ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat unter folgendem Link einen umfangreichen Leitfaden für den Umstellungsprozess bereitgestellt:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/das-neue-energielabel.html
Der Förderbetrag staffelt sich nach Bruttogerätepreis (ohne Aufbau, Anlieferung, usw.):
Jeder Haushalt kann die Förderung für ein Gerät alle zwei Jahre beantragen. Weitere Infos zu unserem Förderprogramm entnehmen Sie bitte den Bedingungen.
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