Heizungsanlage und Energieversorgung aus einer Hand: Gerade für Eigentümer von Mehrparteienhäusern ist Nahwärme eine interessante Option. Über 1.600 Kunden mit Hauptwärmezähler beziehen diese Energieform. Ständig kommen neue Kunden hinzu. Wer sich für die Nahwärmeoption der BEW entscheidet, hat eine gute Wahl getroffen. Eigentümer von Mehrparteienhäusern wollen oft die Vorteile der zentralen Wärmeversorgung nutzen, scheuen jedoch den Wartungs- und Abrechnungsaufwand. Auch sind die hohen Investitionskosten immer wieder ein Thema. In diesen Fällen bietet die BEW eine Komplettlösung, die schon ab drei Wohneinheiten zu haben ist. Das Unternehmen übernimmt dabei die Lieferung von Wärme aus Erdgas für die einzelnen Wohnungen, die Erfassung der Zähler sowie die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Auf Wunsch stellt die BEW auch die Heizungsanlage zur Verfügung.
Moderne Wohngebiete mit Niedrigenergiehäusern werden heute häufig zentral mit Nahwärme versorgt - so auch der Bocholter Stadtteil Feldmark. Gerade hier bietet Nahwärme eine technisch und ökonomisch günstige Lösung, wenn sie zudem aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) kommt. Bereits in der Bauphase spart diese Variante der Energieversorgung die Investition in einen eigenen Heizkessel und schafft somit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum für den Hauseigentümer. Darüber hinaus ist der Ausstoß von CO2 deutlich geringer als bei einer Lösung mit vielen Einzelheizungen. Die BEW erzeugt die von ihren Kunden angeforderte Wärme sowohl in BHKWs und konventionellen Erdgas-Kesselanlagen als auch in einem Holzhackschnitzel-Erdgas-Kombiheizwerk. Bei den Erdgas-Kesselanlagen kommen insbesondere energiesparende Brennwertgeräte zum Einsatz.
Im Energieeinsparungsgesetz ist ein wesentlicher Punkt die Heizkostenabrechnung für Mietobjekte und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Dieser Punkt stellt eine erhebliche Belastung für Hauseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften dar:
Einerseits möchten sie die Vorteile einer zentralen Wärmeversorgung nutzen, andererseits entsteht aber häufig ein enormer Aufwand für die Heizkostenabrechnung mit den einzelnen Wohnparteien.
BEW hat deshalb schon vor über einem Jahrzehnt den NahwärmeService entwickelt. Er steht allen Bauherren zur Verfügung und umfasst ein Wärmeversorgungs- und Dienstleistungspaket ab drei Wohneinheiten, das Hauseigentümer von allen Belastungen aus den gesetzlichen Vorgaben freihält. NahwärmeService ist aber auch für Hauseigentümer bzw. -verwalter interessant, die ihre Heizungsanlage erneuern bzw. auf Erdgas umstellen wollen.
Im Rahmen des NahwärmeServices übernimmt BEW folgende Leistungen - und zwar kostenlos für den Hauseigentümer bzw. -verwalter:
Die BEW schließt mit dem Hauseigentümer bzw. -verwalter einen Vertrag ab, in dem Zuständigkeiten und die angebotenen Leistungen festgelegt sind. Bei der Finanzierung der Heizungsanlage hat der Hauseigentümer zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt er den herkömmlichen NahwärmeService oder aber unsere vorteilhaftere Weiterentwicklung, den NahwärmeService Plus, in Anspruch.
Der Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass die Verrohrung im Hause eine Einzelabrechnung des Verbrauchs je Wohneinheit ermöglicht. Dem Hauseigentümer obliegt die Wartung und Instandhaltung des Heizraumes, des Schornsteins sowie sämtlicher Bau- und Anlagenteile außerhalb der Heizungsanlage, wie z.B. Heizungsrohre und -körper.
Für alle anderen Aufgaben, die direkt mit dem Betrieb der Heizung, der Messung des Verbrauchs und der Abrechnung zusammenhängen, ist BEW zuständig. BEW betreibt die Wärmeerzeugung und versorgt die Wohnräume mit Wärme und Warmwasser. Da als Messgeräte Wärmemengen- und Warmwasserzähler eingesetzt werden, wird nur der tatsächliche, exakt ermittelte Verbrauch abgerechnet - und zwar von BEW mit den einzelnen Wohnparteien. Mehrfamilienhausbesitzer und -verwalter sind somit von all ihren Aufgaben rund um die Heizung und Abrechnung befreit.
Der Mieter ist unmittelbar Vertragspartner der BEW bei der Wärme- und Warmwasserlieferung. Der Mieter erhält eine durch Wärmemengen- und Warmwasserzähler exakt ermittelte Verbrauchsabrechnung, d.h. seine Wohneinheit wird nur mit den Verbräuchen abgerechnet, die er auch selbst gehabt hat. Der Mieter hat eine direkte Kontrollmöglichkeit seines Wärme- und Warmwasserverbrauchs. Das bedeutet, dass eingesparte Verbrauchskosten dem Mieter direkt zugute kommen.
Der Wärme- und Warmwasserpreis wird an die Entwicklung des allgemeinen Energiepreisniveaus und der gegebenen Kosten, z.B. für Trinkwasser bei der Warmwasserversorgung, angepasst. Der Wettbewerb mit den übrigen Energieträgern sorgt dafür, dass er stets konkurrenzfähig bleibt.
Die Abrechnung des Verbrauchs findet jährlich statt. Der Kunde bezahlt, einen am voraussichtlichen Jahresverbrauch ausgerichteten monatlichen Teilbetrag. Die BEW rechnet auf der Basis des exakt ermittelten Wärme- und Warmwasserverbrauchs ab, wobei Über- und Unterzahlungen ausgeglichen werden.
Ihr Browser ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt
Zur Nutzung unser Seite empfehlen wir Ihnen einen aktuellen Browser, z.B. Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox ... Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Installation eines modernen Browsers und freuen uns auf ein Wiedersehen!
Ihr IT-Team der BEW Bocholt