Messkonzepte

Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Anlagen nach EEG und KWK-G

Eine Förderung von eingespeistem oder erzeugtem Strom aus Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) erfordert geeignete Messkonzepte. Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber ein zu realisierendes Messkonzept auszuwählen. Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) als zuständiger Netzbetreiber in Bocholt stellt den Anlagenbetreibern eine Reihe von Standard-Messkonzepten zur Verfügung. Grundlage dieser Messkonzepte sind die gesetzlichen Vorgaben des EEG und des KWK-G. Sollte ein abweichendes Messkonzept vom Anlagenbetreiber gewünscht sein, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der BEW in Verbindung. Zum einen sind die Vergütungen abhängig von der Art der Erzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaik oder KWK-Anlagen), zum anderen aber auch von der Art der Einspeisung (mit und ohne Selbstverbrauch oder kaufmännisch-bilanzielle-Weitergabe) sowie der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme.

Des Weiteren können die Messkonzepte durch die folgenden Aspekte beeinflusst werden:

  • Integration einer Erzeugungsanlage in eine bestehende Verbrauchsanlage,
  • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Energieträgern,
  • Integration mehrerer Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme sowie
  • Wechsel der Netzebene.

Änderungen von Messkonzepten

Änderungen von Messkonzepten sind der BEW vier Wochen vor Monatsende zu melden. Nur so können Änderungen bei der Umstellung der Abschlagszahlung berücksichtigt werden. Rückwirkende Änderungen von Messkonzepten sind nicht möglich. Zudem muss beachtet werden, dass Wechsel von Messkonzepten unter Umständen mit Umbauten an den Messeinrichtungen (= Stromzählern) verbunden sein können. Neue Messkonzepte sind daher unbedingt mit der BEW abzustimmen.

Messkonzepte

Messkonzept 1 "Volleinspeisung"

Beim Messkonzept 1 handelt es sich um die Volleinspeisung der erzeugten elektrischen Energie.

Anwendungsbeispiele für die Volleinspeisung sind

  • PV-Freiflächenanlagen oder
  • Windkraftanlagen.

Gemessen wird die bezogene als auch gelieferte elektrische Energie.

Messkonzept 2 "Volleinspeisung mit Erzeugungsmessung"

Beim Messkonzept 2 handelt es sich um die Volleinspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit Erzeugungsmessung.

Anwendungsbeispiele sind

  • Windparks oder
  • PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge nach Marktintegrationsmodell.

Voraussetzungen für dieses Messkonzept sind, dass der gleiche Energieträger und nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung vorliegen. Gemessen wird die bezogene als auch gelieferte elektrische Energie

Messkonzept 3 "Überschusseinspeisung"

Beim Messkonzept 3 handelt es sich um die Überschusseinspeisung der erzeugten elektrischen Energie.

Anwendungsbeispiele für die Überschusseinspeisung sind

  • die KWK-Einspeisung mit gesetzlichem Zuschlage oder
  • der Zähler Z2 wird unter Anderem bei PV-Anlagen > 300 kW benötigt.

Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Der Zähler Z2 misst die gelieferte elektrische Energie und hat eine Rücklaufsperre.

Messkonzept 4 "Einspeisung mit Erzeugungsmessung"

Beim Messkonzept 4 handelt es sich um die Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit Erzeugungsmessung.

Anwendungsbeispiele für die Einspeisung mit Erzeugungsmessung sind

  • Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG oder
  • PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge nach dem Marktintegrationsmodell.

Voraussetzungen für dieses Messkonzept sind, dass der gleiche Energieträger und nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung vorliegen. Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Der Zähler Z2 misst die gelieferte elektrische Energie und hat eine Rücklaufsperre.

 

Messkonzept 5 "Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung"

Beim Messkonzept 5 handelt es sich um die Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit getrennter Erzeugungsmessung.

Anwendungsbeispiele für die Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung sind

  • EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung,KWK-Anlagen mit gesetzlichem Zuschlag auf die Gesamterzeugung
  • oderPV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge nach dem Marktintegrationsmodell.

Voraussetzung für dieses Messkonzept ist, dass der gleiche Energieträger vorliegt. Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Die Zähler Z2 und Z3 messen die gelieferte elektrische Energie und haben eine Rücklaufsperre.

Messkonzept 6 "Überschusseinspeisung mehrerer Energiearten"

Nur in Absprache mit dem Netzbetreiber

  • Z1 = Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z2 = Zähler für Überschuss (i.d.R. Ausführung als Zwei-Energierichtungszähler in Form einer mME)
  • Z3 = Zähler für Erzeugung (i.d.R. Ausführung als Zwei-Energierichtungszähler in Form einer mME)

 

Messkonzept 8 "Erzeugungsanlage mit Haushalt und unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe)"

Nur in Absprache mit dem Netzbetreiber

  • Z1 = Zähler für Bezug und Lieferung
  • Z2 = Zähler für Überschuss (i.d.R. Ausführung als Zwei-Energierichtungszähler in Form einer mME)

Für den Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) über Z1 und den Bezug des Haushalts über Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge zu vereinbaren.
Der Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung wird über eine Schaltuhr zu den bekannten Abschaltzeiten (auch in der Mittagszeit) unterbrochen.
Der Zähler Z1 (z. B. Wärmepumpe) ist als Zwei-Richtungszähler, der Z2 (Haushalt) als Einrichtungs-Eintarifzähler aufzubauen.

Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:

  • Entnahme unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung = Z1 – Z2
  • Entnahme Haushalt = Z2
  • Überschusseinspeisung Erzeugungsanlage = Z1

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Ihr IT-Team der BEW Bocholt