Eine Förderung von eingespeistem oder erzeugtem Strom aus Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) erfordert geeignete Messkonzepte. Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber ein zu realisierendes Messkonzept auszuwählen. Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) als zuständiger Netzbetreiber in Bocholt stellt den Anlagenbetreibern eine Reihe von Standard-Messkonzepten zur Verfügung. Grundlage dieser Messkonzepte sind die gesetzlichen Vorgaben des EEG und des KWK-G. Sollte ein abweichendes Messkonzept vom Anlagenbetreiber gewünscht sein, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der BEW in Verbindung. Zum einen sind die Vergütungen abhängig von der Art der Erzeugungsanlagen (bspw. Photovoltaik oder KWK-Anlagen), zum anderen aber auch von der Art der Einspeisung (mit und ohne Selbstverbrauch oder kaufmännisch-bilanzielle-Weitergabe) sowie der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme.
Des Weiteren können die Messkonzepte durch die folgenden Aspekte beeinflusst werden:
Änderungen von Messkonzepten sind der BEW vier Wochen vor Monatsende zu melden. Nur so können Änderungen bei der Umstellung der Abschlagszahlung berücksichtigt werden. Rückwirkende Änderungen von Messkonzepten sind nicht möglich. Zudem muss beachtet werden, dass Wechsel von Messkonzepten unter Umständen mit Umbauten an den Messeinrichtungen (= Stromzählern) verbunden sein können. Neue Messkonzepte sind daher unbedingt mit der BEW abzustimmen.
Beim Messkonzept 1 handelt es sich um die Volleinspeisung der erzeugten elektrischen Energie.
Anwendungsbeispiele für die Volleinspeisung sind
Gemessen wird die bezogene als auch gelieferte elektrische Energie.
Beim Messkonzept 2 handelt es sich um die Volleinspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit Erzeugungsmessung.
Anwendungsbeispiele sind
Voraussetzungen für dieses Messkonzept sind, dass der gleiche Energieträger und nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung vorliegen. Gemessen wird die bezogene als auch gelieferte elektrische Energie
Beim Messkonzept 3 handelt es sich um die Überschusseinspeisung der erzeugten elektrischen Energie.
Anwendungsbeispiele für die Überschusseinspeisung sind
Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Der Zähler Z2 misst die gelieferte elektrische Energie und hat eine Rücklaufsperre.
Beim Messkonzept 4 handelt es sich um die Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit Erzeugungsmessung.
Anwendungsbeispiele für die Einspeisung mit Erzeugungsmessung sind
Voraussetzungen für dieses Messkonzept sind, dass der gleiche Energieträger und nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung vorliegen. Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Der Zähler Z2 misst die gelieferte elektrische Energie und hat eine Rücklaufsperre.
Beim Messkonzept 5 handelt es sich um die Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie mit getrennter Erzeugungsmessung.
Anwendungsbeispiele für die Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung sind
Voraussetzung für dieses Messkonzept ist, dass der gleiche Energieträger vorliegt. Gemessen wird durch den Zähler Z1 die bezogene als auch gelieferte Energie. Die Zähler Z2 und Z3 messen die gelieferte elektrische Energie und haben eine Rücklaufsperre.
Nur in Absprache mit dem Netzbetreiber
Anwendungsbeispiele für die Einspeisung mit Kaskadenmessung sind
Nur in Absprache mit dem Netzbetreiber
Für den Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) über Z1 und den Bezug des Haushalts über Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge zu vereinbaren.
Der Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung wird über eine Schaltuhr zu den bekannten Abschaltzeiten (auch in der Mittagszeit) unterbrochen.
Der Zähler Z1 (z. B. Wärmepumpe) ist als Zwei-Richtungszähler, der Z2 (Haushalt) als Einrichtungs-Eintarifzähler aufzubauen.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt