Ab dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die An- und Abmeldung von Energieverträgen aufgrund von Umzug.
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind künftig nicht mehr möglich und zulässig.
Jede An- und Abmeldung muss mindestens 14 Tage vorher bei uns gemeldet werden.
Was Sie vor dem Ein- oder Auszug beachten sollten:
Melden Sie uns Ihren Ein- oder Auszug frühzeitig - mindestens 14 Tage im Voraus), damit wir Sie fristgerecht an- oder abmelden können und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.
Bitte übermitteln Sie uns zeitnah die Zählerstände, abgelesen am Tag der Schlüsselübergabe.
Wir kümmern uns um alles Weitere.
So einfach gehts: Füllen Sie das passende Online-Formular oder das Übergabeprotokoll als PDF-Formular aus und senden es via E-Mail an umzug@bew-bocholt.de. Alles weitere werden wir dann für Sie veranlassen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihren Ein- oder Auszug über das Online-Formular (s.o.) mitteilen. Alternativ können Sie uns Ihre Ein- und Auszugsmeldung auch folgendermaßen zukommen lassen:
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst 2-4 Wochen vor dem Umzugstermin mit.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Ein- und Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs .2 StromGVV, 2 Abs. 2 GasGVV, 2 Abs. 2 AVBWasserV, 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
Bitte beachten Sie, dass Ihr Liefervertrag weiterläuft, wenn Sie Ihren Auszug nicht melden – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist.
Wichtig: Ab dem 06.06.2025 sind keine rückwirkenden Umschreibungen mehr möglich. Bitte beachten Sie Ihre Kündigungsfristen nach §20 GVV und unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Sondervertrag.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Bei Auszug:
Bei Einzug:
Die Energieversorgung erfolgt ununterbrochen. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie von Ihnen genutzt wird. Sollte eine lückenlose Anmeldung durch Ihren Lieferanten erfolgen, bleibt eine Anmeldung zur Grundversorgung aus.
Um eine reibungslose Bearbeitung möglicher Anmeldungen von anderen Lieferanten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie sich bei der BEW als zuständiger Grundversorger melden, damit wir Sie den Zählern als aktiver Anschlussnutzer zuordnen können. Sollte der vorherige Anschlussnutzer sich nicht abgemeldet haben, kann es zu Unstimmigkeiten kommen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst vier Wochen vor dem Umzugstermin mit. Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Sobald Sie in der neuen Wohnung den bereitgestellten Strom nutzen, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Vergessen Sie nicht, schon bei der Schlüsselübergabe für die alte und neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand abzulesen.
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt