Eichgültigkeit

Zählerbefundprüfung

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Zähler den Energie- oder Wasserverbrauch falsch erfasst, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer sogenannten Befundprüfung.
Durch eine Befundprüfung wird festgestellt, ob eine eichfähige Messeinrichtung die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht (§ 39 MessEG sowie § 39 MessEV).

Langjährige Erfahrungen zeigen, dass Zähler sehr selten einen zur hohen Verbrauch anzeigen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bei Verdacht zunächst zu überprüfen, ob nicht veränderte Verbrauchsgewohnheiten (z. B. neue oder defekte Geräte, Verhaltensänderungen) während des fraglichen Abrechnungszeitraums als Ursache für den Verbrauch in Frage kommen könnten. Wenn die Befundprüfung ergibt, dass der geprüfte Zähler die rechtlichen Anforderungen für den geschäftlichen Verkehr nicht mehr erfüllt, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten der Befundprüfung. Werden die rechtlichen Anforderungen erfüllt, trägt der Antragsteller die Kosten.

Zur Beauftragung einer Befundprüfung wenden Sie sich bitte an einen der Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner

Maik Buchow

Gruppenleiter, Zählertechnik Strom

Guido Rottstegge

Gruppenleiter, Zählertechnik Gas/Wasser

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Ihr IT-Team der BEW Bocholt