Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden durch technische Anschlussbedingungen (TAB) konkretisiert. In der Regel sind die allgemein angerkannten Regeln der Technik als erfüllt anzusehen, wenn neben den TAB die jeweils gültigen (DIN-)Normen, Richtlinien und Regelwerke eingehalten werden. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung oder Umbaus gültige TAB. Wir empfehlen sich bezüglich der Auslesung der technischen Anforderungen im Netzgebiet der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) mit uns in Verbindung zu setzen. Im Folgenden werden einige allgemeine Informationen bezüglich den technischen Anschlussbedingungen des Messstellenbetriebs der BEW zusammengefasst dargestellt.
Anschlussbedingungen Nieder- und Mittelspannungsnetz
Im Netzgebiet der BEW werden bei Strominstallationen im Bereich der Privatkunden in der Regel elektronische Stromzähler in eHZ-Bauform eingesetzt (eHZ-Zählerplätze). Bei Mittelspannungsmessungen gelten zudem folgende Anforderungen:
Neben den Anschlussbedingungen für das Gasnetz ist die folgende Regel einzuhalten:
Im Netzgebiet der BEW werden bei Gasinstallationen im Bereich der Privatkunden in der Regel nur Zweirohrzähler eingesetzt.
Neben den Anschlussbedingungen für das Wassernetz sind im Netzgebiet der BEW die folgenden Regeln einzuhalten:
Die nachfolgend aufgeführten Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen sind Anhänge der Messstellenbetreiberrahmenverträge:
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt