Technische Anschlussbedingungen Messstellenbetrieb

Technische Anschlussbedingungen Messstellenbetrieb

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden durch technische Anschlussbedingungen (TAB) konkretisiert. In der Regel sind die allgemein angerkannten Regeln der Technik als erfüllt anzusehen, wenn neben den TAB die jeweils gültigen (DIN-)Normen, Richtlinien und Regelwerke eingehalten werden. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung oder Umbaus gültige TAB. Wir empfehlen sich bezüglich der Auslesung der technischen Anforderungen im Netzgebiet der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) mit uns in Verbindung zu setzen. Im Folgenden werden einige allgemeine Informationen bezüglich den technischen Anschlussbedingungen des Messstellenbetriebs der BEW zusammengefasst dargestellt.

Strom

Anschlussbedingungen Nieder- und Mittelspannungsnetz

Im Netzgebiet der BEW werden bei Strominstallationen im Bereich der Privatkunden in der Regel elektronische Stromzähler in eHZ-Bauform eingesetzt (eHZ-Zählerplätze). Bei Mittelspannungsmessungen gelten zudem folgende Anforderungen:

  • Spannungswandler werden in den Phasen L1, L2 sowie L3 benötigt (keine Aronschaltung)
  • Spannungswandler müssen zwei Kerne aufweisen

Gas

Neben den Anschlussbedingungen für das Gasnetz ist die folgende Regel einzuhalten:

Im Netzgebiet der BEW werden bei Gasinstallationen im Bereich der Privatkunden in der Regel nur Zweirohrzähler eingesetzt.

Wasser

Neben den Anschlussbedingungen für das Wassernetz sind im Netzgebiet der BEW die folgenden Regeln einzuhalten:

  • TRWI/DIN 1988 - Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
  • DVGW W 406 (A) - Volumen- und Durchflussmessung von kaltem Trinkwasser in Druckrohrleitungen - Auswahl, Bemessung, Einbau und Betrieb von Wasserzählern
  • VDI/DVGW Richtlinie 6023 - Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlage
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Die nachfolgend aufgeführten Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen sind Anhänge der Messstellenbetreiberrahmenverträge:

  • Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz (TMA Strom) [387 KB] Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Verteilnetzbetreibers haben die in den Anhängen der Anlage des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages festgelegten technischen Mindestanforderungen (TMA) zu erfüllen. - TMA Elektrizitätszähler und deren Verwendung - TMA Strom- und Spannungswandler und deren Verwendung - TMA Modems und deren Verwendung - TMA Steuergeräte - TMA Plombierung
  • Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz (TMA Gas) [99 KB] Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach § 21b EnWG in Ergänzung zur EN 1776 und zu den DVGW Arbeitsblättern G 488 und G 492. Diese Anlage gilt auch bei Durchführung von Umbauten an bestehenden Gasmesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach § 21 b EnWG. Diese Anlage gilt auch für Gasmesseinrichtungen im Anwendungsbereich des DVGW Arbeitsblattes G 600. Diese Anlage ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

Ihre Ansprechpartner

Maik Buchow

Gruppenleiter, Zählertechnik Strom

Guido Rottstegge

Gruppenleiter, Zählertechnik Gas/Wasser

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Ihr IT-Team der BEW Bocholt