Unsere Wärmepumpenprodukte

 

WattExtra für Wärmpepumpen

  • preiswerter Strom aus 100 % Wasserkraft
  • Für Anlagen die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
  • für alle Bocholter mit eigenem Wärmepumpenzähler
  • Wahl zwischen mit oder ohne Sperrzeiten

    WattExtra zum Steuern

    • preiswerter Strom aus 100 % Wasserkraft
    • Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb sind
    • für alle Bocholter mit extra Zähler
    • Weitere Infos zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finde Sie hier

      WattExtra für Wärmepumpen exklusiv

      • für Wärmpepumpen in der Umgebung von Bocholt
      • Für Anlagen die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
      • Strom aus 100% Wasserkraft
      • Laufzeit 1 Jahr

      Allgemeine Preise

      Sie wohnen in Bocholt und haben bislang noch keinen WattExtra-Vertrag für Ihre Wärmepumpe geschlossen? Dann werden Sie derzeit mit Strom aus 100% Wasserkraft zu nachstehenden Preisen versorgt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall den Wechsel zu einem günstigeren WattExtra-Angebot.

      Umlagenprivilegierung für Wärmepumpenstrom

       

      Was bedeutet Umlagenprivilegierung?

      Die Umlagenprivilegierung ist eine gesetzliche Regelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von Wärmepumpen, bestimmte Umlagen auf den Strompreis deutlich zu reduzieren. Das bedeutet für Sie: geringere Kosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und damit ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Heizen.

      Welche Umlagen sind davon betroffen?

      • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung)
      • Offshore-Netzumlage

      Diese Umlagen werden für privilegierte Wärmepumpen auf 0,00 Cent/kWh gesetzt. Das spart bares Geld und unterstützt die Energiewende.

      Voraussetzungen für die Privilegierung

      Damit Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

      • Ihre Wärmepumpe ist elektrisch betrieben.
      • Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Wärmepumpenstrom.
      • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfebeschlüssen.
      • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EnFG.

      Jetzt anmelden

      So melden Sie Ihre Wärmepumpe an

      Die Anmeldung erfolgt ganz einfach online über unser Formular. Wir benötigen:

      • Ihre Kontaktdaten

      • Die Marktlokation Ihrer Wärmepumpe

      • Eine Bestätigung, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind

      Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüfen wir die Angaben und leiten diese an den Netzbetreiber weiter, sobald die erforderliche Genehmigung vorliegt.

      Warum lohnt sich das für Sie?

      • Direkte Kostenersparnis beim Betrieb Ihrer Wärmepumpe

      • Beitrag zum Klimaschutz durch Nutzung erneuerbarer Energien

      • Transparente Abwicklung über die BEW – wir kümmern uns um die Formalitäten

      Unser Service für Sie

      Sie haben Fragen zur Umlagenprivilegierung oder zu Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen? Wir beraten Sie gerne persönlich. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die PV-Anlage über uns zu mieten, damit die Investition in eine Wärmepumpe für Sie noch einfacher wird. Infos dazu finden Sie hier.

      Sie haben bereits eine Wärmepumpe, aber noch keinen Wärmepumpenstrom? Dann nutzen Sie jetzt unseren Tarifrechner und entdecken unsere attraktiven Tarife für Ihre Wärmepumpe.

       

       

      Nutzen Sie jetzt das nachfolgende Formular zur Anmeldung der Umlagenprivilegierung!

      Anmeldung Umlagenprivilegierung
      nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

      Wird die Wärmepumpe an oben genannter Adresse betrieben?
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      Ihr IT-Team der BEW Bocholt