Strom-, Gas- und Wasserzähler sind beispielsweise Messeinrichtungen, welche der Eichfrist unterliegen. Nach Ablauf dieser Eichfrist müssen diese Messeinrichtungen nachgeeicht, neu beglaubigt oder gegen neue geeichte Messeinrichtungen ausgetauscht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Eichgültigkeitsdauer ist der Einsatz im geschäftlichen Verkehr (z. B. für Verbrauchsabrechnungen) nicht mehr zulässig. Dies gilt sowohl für die Messeinrichtungen der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH als auch für beispielsweise Messeinrichtungen in Mietobjekten. Beides unter der Voraussetzung, dass die Verbrauchsdaten für Abrechnungen, also dem geschäftlichen Verkehr, verwendet werden.
Bei den tausenden Zählerwechseln, die jedes Jahr in Bocholt anstehen, wird die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH teilweise durch Partnerunternehmen unterstützt. Die Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens sind mit einem Ausweis der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH ausgestattet und weisen sich auf Wunsch gerne aus. Wird ein Kunde für den geplanten Zählerwechsel nicht angetroffen, hinterlässt der Mitarbeiter in der Regel eine Benachrichtigungskarte mit einem Terminvorschlag und seiner Rufnummer.
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