Die BEW passt die Preise für sämtliche Erdgastarife erneut an. Grund dafür ist der Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie die Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 auf 7% ab dem 01.10.2022 sowohl auf den Arbeits- als auch auf den Grundpreis der Erdgaslieferung. Die angekündigte Gasspeicherumlage und die Erhöhung der Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage bleiben in Kraft.
Für unsere Tarife bedeutet das Folgendes:
- Für Kunden mit WattExtra-Mehrjahresvertrag führen die drei Umlagen in Summe zu einer Erhöhung von brutto 0,7137 Cent/kWh, und zwar bereits ab 1.10.2022. Die Erhöhung wird teilweise kompensiert durch die Senkung der Umsatzsteuer.
- Für Kunden in der Grundversorgung oder mit WattExtra-Jahresvertrag führen die drei Umlagen in Summe zu einer Erhöhung von brutto 0,896 Cent/kWh, und zwar erst ab 1.11.2022. Grund für die einen Monat spätere Anpassung ist die Pflicht, grundversorgte und ihnen ähnliche Kunden mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Änderung zu informieren. Diese Mitteilung erfolgte Mitte September durch die Preisanpassungsschreiben per Brief. Die spätere Anpassung ist es auch, weshalb hier die Erhöhung je kWh höher ausfällt. Schließlich muss ein Monat rechnerisch nachgeholt werden. Auch hier wird die Erhöhung durch die Senkung der Umsatzsteuer teilweise kompensiert.
Aufgrund der neuen Lage nimmt die BEW zunächst keine aktive Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen vor.