Für alle, die schon seit dem Jahre 2000 grün gedacht und umweltfreundlichen Strom produziert haben, lief Ende 2020 die Förderung Ihrer PV-Anlage aus. Doch was bedeutet das für Sie? Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen, welche wir im Folgenden erläutern.
Wichtig: In jedem Fall müssen Sie als Anlagenbetreiber eine Entscheidung treffen und handeln! Sprechen Sie uns gerne an.
Nach der aktuellen Fassung des EEG 2023 haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Betrieb Ihrer PV-Anlage mit einer Anschlussvergütung bis zum 31.12.2032 fortzusetzen.
Nein, Sie müssen nicht aktiv werden. Wenn Sie die Anlage weiterhin in Volleinspeisung betreiben möchten, verringert sich für Sie lediglich die Einspeisevergütung. Sie speisen weiterhin Ihren kompletten grünen Strom über Ihren Netzbetreiber (Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH) in das öffentliche Netz ein.
Die Anlage wird stillgelegt und technisch vom Netz getrennt. Es werden keine Mengen mehr erzeugt. Die stillgelegte Anlage müsste abgebaut und entsorgt werden.
Wollen Sie erneut von einer 20-jährigen EEG-Förderung profitieren, so tauschen Sie Ihre Alt-Anlage durch eine neue Anlage aus, die Sie entweder selbst finanzieren oder mieten. Eine neue Anlage erfordert, dass Sie Ihre elektrische Hausinstallation auf die technischen Erfordernisse gemäß gültiger TAB 2023 (Technische Anschlussbedingungen) anpassen, sofern dies zurzeit noch nicht gegeben ist.
Bei einer Umrüstung auf Eigenverbrauch nutzen Sie einen Teil des erzeugten Stroms Ihrer Solaranlage selbst, anstatt ihn aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. In der Regel sind so Eigenverbrauchsanteile von bis zu 30 % (ohne Batteriespeicher), mit Speicher deutlich höher, möglich. Um Ihren erzeugten Strom vorrangig selbst nutzen zu können und die übrige Energie einzuspeisen, müssen analoge Zähler durch digitale Messeinrichtungen ersetzt werden. Weiterhin sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die abhängig von den technischen Voraussetzungen Ihrer Immobilie sind, denn auch in diesem Fall müssen Sie die gültige TAB 2023 (Technische Anschlussbedingungen) erfüllen.
Auch hier erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anschlussvergütung abzüglich einer Vermarktungspauschale (siehe Möglichkeit 1).
Durch die marktorientierte Direktvermarktung ihrer Anlagen können EEG-Anlagenbetreiber höhere Erträge als mit der herkömmlichen Einspeisevergütung erzielen und bedarfsgerecht produzieren.
Ein technischer Umbau der Anlage ist notwendig. Der alte, analoge Zähler muss nach jetzigem Stand durch einen neuen, „intelligenten” Zähler (intelligentes Mess-System) ersetzt werden, um den Einspeiseverlauf je Viertelstunde messen zu können. Voraussetzung für die EEG-Direktvermarktung von EEG-Anlagen ist, dass die Anlagen fernsteuerbar sind. Dazu muss die Anlage die technischen Einrichtungen haben, damit der Direktvermarktungsunternehmer für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms aus der Anlage sorgen und die Anlage erforderlichenfalls ferngesteuert herunterregeln kann.
Der Direktvermarkter nimmt die komplette Erzeugungsmenge auf und vergütet diese zu einem vereinbarten Preis.
Weil Ihre PV-Anlage im Regelfall noch technisch leistungsfähig ist (und einen Wirkungsgrad bis zu 80 % erreicht). Damit können Sie als Prosumer zur Energiewende beitragen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder noch unschlüssig sind, wie Sie vorgehen sollen,
steht Ihnen Hr. Klein-Übbing gerne beratend zur Seite.
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Ihr IT-Team der BEW Bocholt