Die Förderung meiner PV-Anlage endet - was nun?

Für alle, die schon seit dem Jahre 2000 grün gedacht und umweltfreundlichen Strom produziert haben, lief Ende 2020 die Förderung Ihrer PV-Anlage aus. Doch was bedeutet das für Sie? Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen, welche wir im Folgenden erläutern.

Wichtig: In jedem Fall müssen Sie als Anlagenbetreiber eine Entscheidung treffen und handeln! Sprechen Sie uns gerne an.

FAQ zum Förderungsende von EEG-Anlagen

 

Das nunmehr neu beschlossene EEG 2021 regelt unter anderem, wie zukünftig mit sogenannten “ausgeförderten Anlagen” bis 100 kW Leistung umzugehen ist. Diese erhalten übergangsweise eine gesetzliche Anschlussvergütung bis zum 31.12.2027.

Nein, Sie müssen nicht aktiv werden. Wenn Sie die Anlage weiterhin in Volleinspeisung betreiben möchten, verringert sich für Sie lediglich die Einspeisevergütung. Sie speisen weiterhin Ihren kompletten grünen Strom über Ihren Netzbetreiber (Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH) in das öffentliche Netz ein.

  1. Werden Sie nicht aktiv, bleiben Sie weiterhin ein Volleinspeiser und erhalten fortan für Ihre Einspeisung von Ihrem Netzbetreiber die im EEG 2021 definierte gesetzliche Anschlussvergütung. Diese richtet sich nach dem veröffentlichten Marktwert für Solarenergie (siehe www.netztransparenz.de, beispielhaft für das Jahr 2022: 20,806 ct/kWh). Sie als Photovoltaik-Anlagenbetreiber werden 2023 nicht die 20,806 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Mit einer kleinen EEG-Novelle war die Höhe der Vergütung für die ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auf 10 Cent pro Kilotwattstunde abzüglich der Vermarktungskosten gedeckelt worden.
  2. Weiterhin stehen Ihnen aber die unter den Optionen genannten Möglichkeiten zur Verfügung.
  1. Die PV-Anlage wird außer Betrieb gesetzt.
  2. Kauf/Pacht einer neuen PV-Anlage mit aktueller EEG-Einspeisevergütung
  3. Umstellung auf Eigenverbrauch und gegebenenfalls weitere Optimierung durch Nutzung eines Batteriespeichers
  4. Die PV-Anlage wird ebenfalls den kompletten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Vermarktung über einen Direktvermarkter (technischer Aufwand notwendig)

Die Anlage wird stillgelegt und technisch vom Netz getrennt. Es werden keine Mengen mehr erzeugt. Die stillgelegte Anlage müsste abgebaut und entsorgt werden.

Wollen Sie erneut von einer 20-jährigen EEG-Förderung profitieren, so tauschen Sie Ihre Alt-Anlage durch eine neue Anlage aus, die Sie entweder selber finanzieren oder pachten. Eine neue Anlage erfordert, dass Sie Ihre elektrische Hausinstallation auf die technischen Erfordernisse gemäß gültiger TAB 2019 (Technische Anschlussbedingungen) anpassen, sofern dies zurzeit noch nicht gegeben ist.

Bei Neuanlagen ist eine Eigenverbrauchsvariante sinnvoll. Diese Anlagen werden im EEG 2021 bei einer Größe unter 30 kWp beim Eigenverbrauch von der EEG-Umlage (40 %) befreit.

Bei einer Umrüstung auf Eigenverbrauch nutzen Sie einen Teil des erzeugten Stroms Ihrer Solaranlage selbst, anstatt ihn aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. In der Regel sind so Eigenverbrauchsanteile von bis zu 30 % (ohne Batteriespeicher), mit Speicher deutlich höher, möglich. Um Ihren erzeugten Strom vorrangig selbst nutzen zu können und die übrige Energie einzuspeisen, müssen analoge Zähler durch digitale Messeinrichtungen ersetzt werden. Weiterhin sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die abhängig von den technischen Voraussetzungen Ihrer Immobilie sind, denn auch in diesem Fall müssen Sie die gültige TAB 2019 (Technische Anschlussbedingungen) erfüllen.

Auch hier erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anschlussvergütung abzüglich einer Vermarktungspauschale (siehe Möglichkeit 1).

Auch bei der Umstellung auf Eigenverbrauch profitieren Sie davon, dass im EEG 2021 Anlagen unter 30 kWp von der EEG-Umlage (40 %) befreit sind.

Durch die marktorientierte Direktvermarktung ihrer Anlagen können EEG-Anlagenbetreiber höhere Erträge als mit der herkömmlichen Einspeisevergütung erzielen und bedarfsgerecht produzieren.

Ein technischer Umbau der Anlage ist notwendig. Der alte, analoge Zähler muss nach jetzigem Stand durch einen neuen, „intelligenten” Zähler (intelligentes Mess-System) ersetzt werden, um den Einspeiseverlauf je Viertelstunde messen zu können. Voraussetzung für die EEG-Direktvermarktung von EEG-Anlagen ist, dass die Anlagen fernsteuerbar sind. Dazu muss die Anlage die technischen Einrichtungen haben, damit der Direktvermarktungsunternehmer für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms aus der Anlage sorgen und die Anlage erforderlichenfalls ferngesteuert herunterregeln kann.

Der Direktvermarkter nimmt die komplette Erzeugungsmenge auf und vergütet diese zu einem vereinbarten Preis.

Weil Ihre PV-Anlage im Regelfall noch technisch leistungsfähig ist (und einen Wirkungsgrad bis zu 80 % erreicht). Damit können Sie als Prosumer zur Energiewende beitragen.

Noch Fragen?

Falls Sie weitere Informationen benötigen oder noch unschlüssig sind, wie Sie vorgehen sollen,
steht Ihnen Hr. Klein-Übbing gerne beratend zur Seite.

Ihr Ansprechpartner

Marco Klein-Übbing

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