Das Wichtigste im Überblick

Vor Kurzem wurden die Strom- und Gaspreisbremse von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Umfang und Abwicklung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen werden aus Bundesmitteln finanziert. Darüber hinaus können Sie weiter Kosten sparen und mithelfen, die Energiekrise einzudämmen, indem Sie weiterhin Energie sparen und verantwortungsvoll mit den Ressorucen umgehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in unserem WattExtra-Kundenzentrum zur Verfügung. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail an info@bew-bocholt.de.

Informationen zur Umsetzung bei der BEW

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Strom- und Gaspreisbremse stellen ein Novum für uns als Energieversorger dar, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal umzusetzen. Wir begrüßen die Maßnahme der Bundesregierung und werden selbstverständlich dafür sorgen, dass alle anspruchsberechtigten Kunden von der Maßnahme profitieren.

Dies führt aktuell zu einem hohen Kundenaufkommen in unserem Kundenzentrum. Daher möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen mitteilen:

Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir für Sie mit Hochdruck an der Umsetzung.

Da wir mehrere tausend anspruchsberechtigte Kunden haben und für die Berechnung der Entlastung diverse Faktoren wie Tarifgestaltung, rechtliche Faktoren oder die Beachtung von Sonderfällen (Beispiel Neueinzug im letzten Jahr) eine Rolle spielen, ist eine weitreichende IT-Umstellung notwendig.

Leider kam es aufgrund dessen sowie aufgrund der hohen Auslastung bei eingebundenen Dienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Die Entlastung erfolgt somit Anfang April, gilt aber selbstverständlich rückwirkend für Januar, Februar und März. Sie sollten in der Woche vom 27.03.-02.04.2023 ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten haben.

Wichtig: Jeder Kunde wird die ihm zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten! Sie müssen nichts unternehmen. Falls die Abschläge bisher im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandates eingezogen wurden, erfolgt die Anpassung automatisch und es besteht für Sie kein Handlungsbedarf!

Aufgrund der Komplexität der Umsetzung und der Tatsache, dass wir unseren Kunden schnell und unbürokratisch helfen möchten, bitten wir um Ihr Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

Strompreisbremse

Ab dem 01.01.2023 sind 80 % Ihres Stromverbrauchs auf einen Arbeitspreisvon 40 Ct/kWh brutto gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch fällt der entsprechend vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Als Referenz dient die Verbrauchsmenge 2022. Energiesparen lohnt sich also!

Häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse

Die Strompreisbremse wurde Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dem Gesetzespaket muss auch noch die EU zustimmen, d.h. die Bundesregierung rechnet selbst erst mit einem Inkrafttreten zum März 2023 - rückwirkend für Januar und Februar.

Ihnen als Stromkunde wird dann für eine Grundmenge an Strom (80 % des Verbrauchs) ein staatlicher Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (inklusive aller staatlicher Preisbestandteile) garantiert. Der Verbrauch, der über diese Grundmenge hinaus geht, wird zu Ihrem aktuell vertraglich vereinbarten Tarif abgerechnet. Als Referenz für die Grundmenge dient die Verbrauchsmenge der letzten Jahresabrechnung.

Die Strompreisbremse lohnt sich für alle Stromkunden, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über 40 Cent/kWh brutto liegt.

Am Beispiel einer durchschnittlichen vierköpfigen Familie lässt sich die Ersparnis leicht aufzeigen:


Der Stromverbrauch liegt bei 4.500 Kilowattstunden im Jahr. Aufgrund der starken Preisänderungen liegt der Arbeitspreis für 2023 bei 48 Cent/kWh brutto.


Ohne Preisbremse ergeben sich daraus Kosten für den Arbeitspreis in Höhe von 2160 Euro pro Jahr, also 180 Euro pro Monat.
Mit Preisbremse werden 3600 kWh zu 40 Cent/kWh brutto abgerechnet, die restlichen 900 kWh dann zu 48 Cent/kWh brutto. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von 1872 Euro pro Jahr, also 156 Euro pro Monat.

Ohne Energie zu sparen, liegt die Ersparnis aufgrund der Strompreisbremse in diesem Beispiel bei 24 Euro pro Monat. Mit zusätzlicher Reduzierung der Verbrauchsmenge kann ein dementsprechend noch größerer Effekt erzielt werden!

 

Sofern Ihr Verbrauch mehr als 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs beträgt, zahlen Sie für die darüber hinausgehende Menge den für 2023 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Ja, der staatliche garantierte Bruttopreis gilt auch nach Preisanpassungen für 80 % des Verbrauchs. Alles, was darüber hinaus geht, kostet dann so viel wie der neue Tarif.

Gas- und Wärmepreisbremse

Hier gilt: 80 % des Jahresverbrauchs an Erdgas kosten euch nächstes Jahr 12 ct/kWh brutto. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 ct/kWh. Für darüber hinausgehende Mengen gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Grundlage zur Berechnung ist der Vorjahresverbrauch bzw. beim Erdgas speziell der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Energiesparen lohnt sich also auch bei Gas und Wärme.

Häufig gestellte Fragen zur Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse wurde Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dem Gesetzespaket muss auch noch die EU zustimmen, d.h. die Bundesregierung rechnet selbst erst mit einem Inkrafttreten zum März 2023 - rückwirkend für Januar und Februar.

Ihnen als Gaskunde wird dann für eine Grundmenge an Gas (80 % des Verbrauchs) ein staatlicher Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde (inklusive aller staatlicher Preisbestandteile) garantiert. Der Verbrauch, der über diese Grundmenge hinaus geht, wird zu Ihrem aktuell vertraglich vereinbarten Tarif abgerechnet. Als Referenz für die Grundmenge dient die im September 2022 für das Jahr prognostizierte Verbrauchsmenge.

Die Gaspreisbremse lohnt sich für alle Erdgaskunden, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über 12 Cent/kWh brutto liegt.

Am Beispiel einer durchschnittlichen vierköpfigen Familie lässt sich die Ersparnis leicht aufzeigen:


Der Erdgasverbrauch liegt bei 15.000 Kilowattstunden im Jahr. Aufgrund der starken Preisänderungen liegt der Arbeitspreis für 2023 in dieser Verbrauchsstaffel bei 13,6 Cent/kWh brutto.

Ohne Preisbremse ergeben sich daraus Kosten für den Arbeitspreis in Höhe von 2040 Euro pro Jahr, also 170 Euro pro Monat.
Mit Preisbremse werden 12000 kWh zu 12 Cent/kWh brutto abgerechnet, die restlichen 3000 kWh dann zu 13,6 Cent/kWh brutto. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von 1848 Euro pro Jahr, also 154 Euro pro Monat.

Ohne Energie zu sparen, liegt die Ersparnis aufgrund der Gaspreisbremse in diesem Beispiel bei 16 Euro pro Monat. Mit zusätzlicher Reduzierung der Verbrauchsmenge kann ein dementsprechend noch größerer Effekt erzielt werden!

Sofern Ihr Verbrauch mehr als 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs beträgt, zahlen Sie für die darüber hinausgehende Menge den für 2023 vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Ja, der staatliche garantierte Bruttopreis gilt auch nach Preisanpassungen für 80 % des Verbrauchs. Alles, was darüber hinaus geht, kostet dann so viel wie der neue Tarif.

Ihr Browser ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt

Zur Nutzung unser Seite empfehlen wir Ihnen einen aktuellen Browser, z.B. Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox ... Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Installation eines modernen Browsers und freuen uns auf ein Wiedersehen!

Ihr IT-Team der BEW Bocholt