Bocholter Trinkwasser deutlich unter TFA-Vorsorgewerten

Keine Einschränkungen für Verbraucher / Eintrag muss unterbunden werden



(BEW, 25.01.2017) Im letzten Jahr wurde bekannt, dass der chemische Stoff Trifluoracetat (TFA) im Trinkwasser einiger Wasserversorger im Rhein-Neckar-Gebiet und in verschiedenen Gebieten Nordrhein-Westfalens nachweisbar ist. Im Rohwasser des Nottulner Wasserwerkes wurde beispielsweise eine Konzentration von 3,2 Mikrogramm je Liter (µg/l) festgestellt. Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW) hat daraufhin umgehend Untersuchungen auf TFA in ihrem Trinkwasser und im Rohwasser ihrer Wassergewinnungsanlagen beim IWW Zentrum Wasser in Mülheim durchführen lassen.

Jetzt liegen die Ergebnisse vor. „Im Versorgungsgebiet der BEW wurden lediglich 0,9 µg/l gefunden“, so Dorothea Denzig, Leiterin der Bocholter Wasserwerke. „Das von der BEW gelieferte Trinkwasser kann also für alle Zwecke wie gewohnt ohne Einschränkungen verwendet werden.“ 



Was ist TFA?

Trifluoracetate (TFA) sind Salze der Trifluoressigsäure. Sie können aus unterschiedlichsten Quellen stammen wie Einleitungen aus industriellen Herstellungsprozessen, wie zum Beispiel bei der Synthese von Kältemitteln, Einträgen aus dem Abbau verschiedener Kunststoffe und aus dem Abbau von Pflanzenschutzmitteln.


Noch steht nicht fest, wie es in Baden-Württemberg und Teilen Nordrhein-Westfalens zu den hohen TFA-Einträgen gekommen ist. Für das NRW-Umweltministerium kommen neben industriellen Einleitungen auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die dabei entstehenden Abbauprodukte in Betracht. Welche Wirkung von TFA auf den Menschen und die Umwelt ausgeht, darüber haben derzeit weder das NRW-Umweltministerium noch das Umweltbundesamt gesicherte Erkenntnisse, weil es an Untersuchungen zur Risikoeinschätzung fehlt.



Für Stoffe, die wie TFA nicht mit einem Trinkwassergrenzwert belegt sind, hat das Umweltbundesamt ein System allgemeiner Vorsorgewerte entwickelt. Sie werden als Gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) beziehungsweise Vorsorgemaßnahmenwerte (VMW) bezeichnet und dienen in erster Linie der vorsorglichen Vermeidung von Belastungen ohne unmittelbaren Gefahrenbezug. So besteht selbst bei Überschreitung des GOW im Trinkwasser kein Anlass zu konkreter Besorgnis, wohl aber zu verbesserter Vorsorge. 



Maßnahmen erst ab 10 µg/l 

Aktuell hat das Umweltbundesamt einen GOW von 3 µg/l festgelegt, wenn TFA als nicht mehr wirksames Abbauprodukt ins Trinkwasser gelangt. Der VMW für TFA liegt bei 10 µg/l. Ab dieser Konzentration sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufnahme weiterer TFA zu verringern. „Die im Bocholter Trinkwasser gemessene Konzentration von 0,9 µg/l liegt deutlich unter diesen Werten“, hebt Dorothea Denzig hervor.



TFA sind aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften – sehr gut wasserlöslich, mobil und stabil – bei der Trinkwasseraufbereitung praktisch nicht entfernbar. „Der Einsatz von Wasserfiltern hat daher keinen Effekt auf den Stoff. Deshalb ist es wichtig, den Eintrag dieses Stoffes zu unterbinden“, betont die Leiterin der Bocholter Wasserwerke. Behörden, Wasserversorger und Pflanzenschutzmittelhersteller diskutieren derzeit über Lösungen des TFA-Problems.

Informationen:
Dorothea Denzig, Abt. Produktion

Tel. 0 28 71 – 9 54 – 80 00, denzig(at)bew-bocholt.de

Redaktion:
Rainer Wielinski, Abt. Konzernmarketing und -kommunikation
Tel. 0 28 71 – 9 54 – 16 00, wielinski(at)bew-bocholt.de


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