Strompreise steigen zum 1. Januar 2020

Erdgaspreise bleiben wie im letzten Jahr stabil

Die BEW kommt nicht umhin, die Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 1. Januar nächsten Jahres zu erhöhen. Dem Unternehmen ist es dagegen möglich, die Erdgaspreise wie im letzten Jahr stabil zu halten. 

Beim Strom erhöht sich sowohl der Arbeitspreis als Preis für die gelieferte Strommenge je Kilowattstunde (kWh) als auch der Grundpreis als konstanter Betrag für die Bereitstellung von Strom, der unabhängig vom Verbrauch erhoben wird. Der Arbeitspreis steigt um brutto 1,13 Cent von 27,859 auf brutto 28,992 Cent je kWh, der Grundpreis um brutto 12,50 Euro von 93,83 auf brutto 106,33 Euro im Jahr. Grund für die Erhöhung sind weiterhin gestiegene Netzentgelte und Umlagen, wie zum Beispiel die EEG-Umlage (von aktuell 6,405 auf 6,756 Cent je kWh).

4,35 Euro mehr bei 3.500 kWh 

Auf einen Musterhaushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom kommen damit im nächsten Jahr 4,35 Euro Mehrkosten bei den monatlichen Abschlagszahlungen zu. Im Jahr sind das 52,15 Euro. Die BEW rät allen Kunden in der Grundversorgung zu den günstigeren WattExtra-Verträgen des Unternehmens. Bei dem angegebenen Stromverbrauch und einem Erdgasverbrauch von 15.000 kWh liegt die Ersparnis bei rund 180 Euro im Jahr.

Grundversorgungspreise 

Zu Grundversorgungspreisen werden nach § 39 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle Haushalts- und Gewerbekunden abgerechnet, die beim Strom in Niederspannung und beim Erdgas in Niederdruck versorgt werden und keinen Sondervertrag, wie zum Beispiel einen günstigeren WattExtra-Vertrag, mit der BEW abgeschlossen haben. Das Unternehmen informiert die Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich über die Preisanpassung.


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