Strom- und Erdgaspreise steigen zum 1. Januar 2021

BEW rät zu günstigeren WattExtra-Verträgen

Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW) kommt nicht umhin, die Strom- und Erdgaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung zum 1. Januar nächsten Jahres zu erhöhen.

Beschaffungskosten Preistreiber beim Strom

Beim Strom erhöht sich der Arbeitspreis als Preis für die gelieferte Strommenge je Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis als konstanter Betrag für die Bereitstellung von Strom bleibt dagegen unverändert. Er wird unabhängig vom Verbrauch erhoben. Der Arbeitspreis steigt um brutto 0,913 Cent von 28,992 auf brutto 29,905 Cent je kWh. Grund für diese Entwicklung sind erhöhte Beschaffungskosten.

Ein Musterhaushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom zahlt somit im nächsten Jahr 2,66 Euro mehr bei den monatlichen Abschlagszahlungen. Im Jahr sind das rund 32 Euro.

CO2-Bepreisung verteuert Erdgas

Beim Erdgas erhöht sich ebenfalls nur der Arbeitspreis als Preis für die gelieferte Menge je Kilowattstunde (kWh). Wie beim Strom bleibt der Grundpreis auch hier unverändert. Der Arbeitspreis steigt um brutto 0,541 Cent je kWh wegen des ab dem nächsten Jahr verpflichtenden CO2-Preis-Aufschlags in gleicher Höhe. Mit der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung einen Anreiz für klimafreundliches Handeln schaffen.

Ein Musterhaushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh Erdgas zahlt somit im nächsten Jahr 6,77 Euro mehr bei den monatlichen Abschlagszahlungen. Im Jahr sind das rund 81 Euro.

Hohe Ersparnis bei Wechsel zu WattExtra-Verträgen

Die BEW rät allen Kunden in der Grundversorgung zu den günstigeren WattExtra-Verträgen des Unternehmens. Bei dem angegebenen Strom- und Erdgasverbrauch liegt die Ersparnis insgesamt bei rund 255 Euro im Jahr.

 

Grundversorgungspreise
Zu Grundversorgungspreisen werden nach § 39 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle Haushalts- und Gewerbekunden abgerechnet, die beim Strom in Niederspannung und beim Erdgas in Niederdruck versorgt werden und keinen Sondervertrag, wie zum Beispiel einen günstigeren WattExtra-Vertrag, mit der BEW abgeschlossen haben. Das Unternehmen informiert die Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich über die Preisanpassung.


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