Taschenrechner und Kugelschreiber

Umsetzung der Energiepreisbremsen

Abschlagsanpassungen und Kundenanschreiben zum 01.04.2023

(BEW, 02.03.2023) Die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme wurden Ende Dezember 2022 durch die Bundesregierung verabschiedet. Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) begrüßt diese Maßnahme und wird selbstverständlich dafür sorgen, dass alle anspruchsberechtigten Kunden von der Entlastungsregelung profitieren. Daher arbeitet das Unternehmen bereits seit Ende des letzten Jahres intensiv mit seinem Softwaredienstleister an der Anpassung des Abrechnungssystems, welche momentan auch viele andere IT-Anbieter und Energieversorger vor komplexe Herausforderungen stellt.

Da bei der Berechnung der individuellen Entlastungsbeträge diverse Faktoren wie Tarifgestaltung, rechtliche Vorgaben oder auch Sonderfälle wie beispielsweise Neueinzüge aus dem letzten Jahr beachtet werden müssen, ist eine weitreichende IT-Umstellung notwendig. Bedingt durch die verzögerte Datenbereitstellung seitens des Softwareanbieters konnten wichtige Tests zur Qualitätssicherung der Berechnungsergebnisse leider noch nicht abgeschlossen werden. Um die Richtigkeit aller Abschlagsberechnungen zu gewährleisten sowie aufgrund einer starken Auslastung der eingebundenen Dienstleister hat sich die BEW nun kurzfristig dazu entschieden, die ursprünglich zum 1. März geplanten Abschlagsanpassungen um einen Monat zu verschieben.

Kundinnen und Kunden, die auf ihre neue Abschlagberechnung warten, werden somit um noch etwas Geduld gebeten. Die Neuberechnung erfolgt schnellstmöglich und enthält, sofern die Energiepreisbremse bei dem jeweiligen Vertrag wirksam wird, neben den rückwirkenden Entlastungen für die Monate Januar, Februar und März dann auch eine Abschlagsanpassung ab dem 1. April 2023.

Die BEW betont diesbezüglich, dass alle Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten. Hierfür müssen die Kundinnen und Kunden nicht selbst aktiv werden. Alle Begünstigten werden seitens der BEW schriftlich über ihren persönlichen Entlastungsbetrag und ihren neuen Abschlagsplan informiert. Gleichzeitig bittet das Unternehmen die Verzögerungen zu entschuldigen und von zwischenzeitlichen Anfragen vorerst abzusehen.

Weitere Informationen zur staatlichen Energiepreisbremse sowie Antworten zu den häufigsten Fragestellungen werden auf der Homepage der BEW unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.bew-bocholt.de/die-bew/infos/preisbremsen


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