Mit Blick auf die stark steigenden Covid-19-Zahlen ist der Zutritt zum WattExtra-Kundenzentrum und zum Forderungsbereich ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, nur noch geimpften und genesenen Besucherinnen und Besuchern möglich. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise erfolgt am Eingang des Kundenzentrums. Die BEW bittet die Besucherinnen und Besucher, ihren Personalausweis sowie den entsprechenden Impf- bzw. Genesenennachweis bereit zu halten.
Grundsätzlich empfiehlt die BEW die Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen zu erledigen, um persönliche Kontakte zu reduzieren. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus lehnt sich das Unternehmen mit der 2G-Regelung an die entsprechende Verordnung des Landes NRW an, die seit Samstag, 4. Dezember 2021, in Kraft ist.