Sie möchten ein Haus bauen und benötigen einen Hausanschluss und am Besten schon während der Bauphase eine sichere Stromversorgung? Nachfolgend haben wir für Sie die hierfür relvanten Informationen inklusive der technischen Anschlussbedingungen zusammengefasst. Wenn Sie Errichter einer Erzeugungsanlage sind, finden SIe hier auch alle relevanten Informationen, Anträge und Formulare.
Bauen ist ein Abenteuer. Diesen Satz kann sicher jeder bestätigen, der schon mal gebaut hat. Das zukünftige Heim wird geplant, Pläne werden geändert, verworfen, neu erstellt ... Dann endlich ist der rote Punkt da und es geht los! Ach ja, man benötigt noch die Hausanschlüsse für Strom, Erdgas und Trinkwasser. Die bekommen Sie in Bocholt von der BEW. Am besten wenden Sie sich schon frühzeitig an uns, da von der Angebotserstellung über die -annahme bis hin zur Ausführung mit 5 - 6 Wochen zu rechnen ist. Bitte füllen Sie das Formular Angebotsanfrage für Hausanschlüsse aus und fügen Sie noch folgende Unterlagen bei:
Bitte beachten: Sind Sie Mieter oder Pächter? Dann muss der Grundstückseigentümer dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.
Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker eine sichere Stromversorgung. Um einen Baustromanschluss zu erhalten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Baubeginn an einen Elektroinstallateur. Sobald der Anschlussschrank an das Stromverteilnetz angeschlossen und ein Zähler montiert ist, kann der Baustromanschluss von Ihrem Elektroinstallateur in Betrieb genommen werden. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen der nebenstehenden Ansprechpartner.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, haben gemäß § 18 EnWG allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten.
Der Anschluss an das Netz der BEW erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten:
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 19 EnWG verpflichtet technische Mindestanforderungen für für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Als Technische Mindestanforderungen im Netz der BEW gelten die Technischen Anschlussregeln (TAR) des FNN/VDE:
Die Kabelanbindung an das Mittelspannungsnetz der BEW sowie die Auslegung der Schutztechnik haben unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, insbesondere dem VDE-Regelwerk zu erfolgen. Weiterhin sind zu berücksichtigen:
Sie möchten eine Erzeugungsanlage an unser Netz anschließen? Alle wichtigen Informationen sowie die Bedingungen zum Anschluss an das Netz der BEW finden sie hier.