Netzzugang Erdgasnetz
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge
Als Lieferant sowie als Industrie- oder Großgewerbekunde schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber den nachfolgenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag inklusive der Anlagen ab. Grundlage für den Mustervertrag ist die "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" KoV Gas IX.
Mustervertrag für den Netzzugang gemäß KOV Gas IX
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Lieferantenrahmenvertrag Gas (546 KB)
Lieferantenrahmenvertrag gemäß Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung Gas IX -
Anlage 2 - Kommunikationsdatenblatt (125 KB)
Kommunikationsdatenblatt der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH - Marktrolle Netzbetreiber -
Anlage 3 - EDI Vereinbarung (20 KB)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) -
Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen (6 KB)
Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Erdgas
Als Haushalts- und Gewerbekunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet.
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten.
Messung / Abrechnung
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag sowie einen Messrahmenvertrag abgeschlossen hat.
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